Gerichtsentscheidung Postareal: Die BG ist von den Verhandlungspartnern nur noch enttäuscht!

Gerichtsentscheidung Postareal: Die BG ist von den Verhandlungspartnern nur noch enttäuscht!

Unter TOP 7 in der ordentlichen Ratssitzung am 12.04. wurde von der Verwaltung den Ratsmitgliedern der Beschlussvorschlag 100/2021 „Verlängerung der Veränderungssperre Bebauungsplan Post Lippertor“ zur Abstimmung vorgelegt. Eine Routine, der Eindruck von unspektakulärer Verwaltungsarbeit im Rahmen der Investorengespräche und Bebauungsplanaufstellung. Und dann, nur wenige Tage später, erfahren die Ratsmitglieder nicht von der Verwaltung, sondern durch die Presse, vom Urteil des Oberverwaltungs-gerichts. Ein Urteil in absoluter Klarheit mit weitreichenden Konsequenzen für unsere Stadt! Es ist für die BG überhaupt nicht nachvollziehbar, dass es über den unmittelbar bevorstehenden Gerichtstermin keine Informationen für den Stadtrat gegeben hat. Auch im Vorfeld war immer wieder die Rede davon, man brauche lediglich Zeit, um eine eigene Planung auf den Weg zu bringen. Und benötige Zeit für Abstimmungsgespräche. Die Streitpunkte entstanden im Jahr 2019 und bis heute, also 2021!, gibt es keine auch nur ansatzweise belastbaren Bebauungspläne oder sonstigen klaren und offenen Faktenbeschreibungen über die Verhandlungen. Liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit einzelner Stadtverwaltungsleitungen vorrangig nur noch bei Planung des neuen 45 Mio.-Euro Stadtverwaltungsgebäudes? Für die BG-Fraktion ein echtes Ärgernis und ein Vertrauensverlust in die federführenden Fachbereichsleitungen. Neben den Image-Schrammen für unsere Stadt folgt offensichtlich nun auch ein finanzieller Schaden, der wieder durch Steuergelder beglichen werden muss! Und die klagende Investorenseite? Die weiterhin, warum immer noch...?, unbekannten Bauherren lassen durch Ihre Lippstädter Mittelsmänner in den Medien ausrichten, dass sie jetzt nur noch Profit machen werden! War dies vorher nicht so? Waren bisher soziale Aspekte im Vordergrund, als ein Wohnschiff von in Lippstadt unbekannten Ausmaßen eingeklotzt werden sollte? Eine Investition, die nur aus Lippstadt abfließende Rendite erzeugen soll! Für die aber die Stadt die Infrastruktur und das Wohlwollen bitte bieten sollte. Welche Chance sollen wir da verpasst haben? Nach Meinung der BG hätte etwas mehr miteinanderreden und allgemeine Offenheit der Investoren-und Stadtverwaltungsstellen, nicht nur beide Seiten näher zusammen, sondern die Stadtgestaltung auch weiter gebracht! Um etwas mehr Klarheit in die Vorgänge zu bringen und welche Schadensersatzforderungen auf unsere Stadt zukommen können, hat die BG-Fraktion die Behandlung des Themas im nächsten Haupt-und Finanzausschuss bei Bürgermeister Arne Moritz beantragt. Auch mit der Frage, was das Urteil für die weiteren bei uns laufenden Veränderungssperren bedeutet. Die Behandlung im nächsten Stadtentwicklungsausschuss dazugehörend.
 
Aus sehr aktuellem Anlass bitten wir die Verwaltung, diesen Punkt kurzfristig in die kommende HFA-Sitzung aufzunehmen.
 
Schwerpunkte:
-Hat die Verwaltung eine Beschwerde gegen das Urteil eingelegt?
-Warum wurden die Ratsmitglieder nicht beim letzten Bestätigungsbeschluss zur Veränderungssperre in der Ratssitzung am 12.04. auf den direkt folgenden Verhandlungstermin hingewiesen?
-Gibt es Erfahrungen, z:B. vom Städte-und Gemeindebund, welche Schadensersatzansprüche in solchen Fällen gestellt und erfüllt werden?
-Wie sieht die entsprechende Sachlage bei den anderen aktiven Veränderungssperren aus?
 
Gleichzeitig bitten wir darum, das Thema ebenfalls als ordentlichen TOP in der kommenden SEA-Sitzung am 27.05. zu behandeln. 
 
 
 
 

Kontakt

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Vorsitzender
Hans-Dieter Marche
Torfkuhler Weg 11
59555 Lippstadt

Tel. 02941 64595

e-Mail: info@bg-lippstadt.de

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