Das Land NRW bzw. die Kommunen hatten die Elternbeiträge für Januar 2021 den Eltern erstattet, da sich die Kindertageseinrichtungen seit dem 11.01. im „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ befanden. Ein Grund war, dass der Betreuungsumfang für alle Kinder um 10 Stunden reduziert wurde (15, 25 und 35 Stunden – statt 25, 35 und 45 Stunden). Zwar sind die Kitas am 22.02. in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ gewechselt, allerdings hat sich an der Situation für Eltern nichts geändert: Sie können ihre Kinder auch weiterhin nur unter qualitativen (15, 25 und 35 Stunden – statt 25, 35 und 45 Stunden) und quantitativen Einschränkungen in der Kita betreuen lassen. In einem erneuten Schreiben vom 26. März 2021 hat Familienminister Dr. Stamp mitgeteilt, dass der „eingeschränkte Regelbetrieb“ bis zum 11. April bestehen bleibt. Über eine entsprechende anteilige Rückerstattung der Elternbeiträge des Landes soll erst in zwei bis drei Wochen erneut beraten werden. Erste Kommunen, wie z. B. Hamm, haben die Elternbeiträge für Februar bereits erstattet. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass man Eltern, die ohnehin finanziell stark belastet sind, nicht zumuten sollte, Geld für eine Betreuung zu bezahlen, die sie nicht vollumfänglich nutzen können. Wir beantragen daher die Erstattung der Elternbeiträge für die Monate Februar und März 2021, auch für den Fall, dass die NRW-Landesregierung die Elternbeiträge nicht erstatten sollte.