Beantragung eines TOP für die Sitzung des Rates am 22.05.2023
   
„Beauftragung eines zweiten Gutachtens zum Turnhalleneinsturz in Lipperode“ 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Moritz,
das Ergebnis der unbekannten Ursache des Turnhalleneinsturzes in Lipperode zum Ende 
des vergangenen Jahres ist nach wie vor unbefriedigend. Das Gutachten, das im UBMA 
vorgestellt wurde, hatte lediglich die seit Jahrzehnten bewährten Holzbinder betrachtet und 
zu keiner Schadensursache geführt. Unsere beantragte Akteneinsicht wurde am 27.02. gewährt. 
Es waren hierbei keine der gesuchten Detailzeichnungen zum jüngsten Einbau des Eisenträgers und der 
Verbindungselemente zwischen den Binderstützen auffindbar. Eine weitere von uns 
gewünschte Zusendung von Zeichnungen und Fotos zu den o.g. Details erfolgte leider nicht. 
Auf Angebot der Verwaltung erfolgte stattdessen am 29.03. ein Gespräch zwischen Herrn 
Horstmann, Herrn Veenhoff von der Verwaltung, einem beauftragten Statiker und von der 
politischen Seite Herrn Barkey, Herrn Cramer und meiner Person. 
Auch in diesem Gespräch wurden unsere Fragen nicht umfassend beantwortet. 
Detailzeichnungen zum Einbau oder Fotos zur Befestigung des Eisenträgers oder der 
Konstruktion des Umfelds der Stützpfeiler wären laut Verwaltung nicht vorhanden. 
Wir haben dazu wohl Ursachenvermutungen, möchten sie aber nicht in diesem Rahmen 
voreilig veröffentlichen.  Obwohl der Halleneinsturz zu keinem Personenschaden geführt hat, liegt die Ursachen-
ermittlung nach unserer Meinung trotzdem im öffentlichen Interesse und daher beantragen 
wir ein zweites Gutachten.   
Beauftragung eines weiteren Gutachtens zum Turnhalleneinsturz in Lipperode, unter 
umfassender Aufarbeitung und Beachtung des zuletzt eingebauten Stahlträgers in 
Verbindung mit den Aufnahmeelementen zwischen den Stützeisenträgern der 
Holzbinder. Das zu beauftragende zugelassene Prüfstatikerbüro darf nicht in geschäftlicher 
Verbindung mit der Stadt Lippstadt stehen.  Die Budgetdeckung erfolgt aus den geplanten 
Wiederaufbaumitteln der Turnhalle. Sollte es sich bei dem Einsturz um einen Planungs- oder Ausführungsfehler handeln, 
so wird eine Deckung des Schadens durch die Betriebshaftpflichtversicherung des 
Verursachers angestrebt.  
Da es sich bei der Beauftragung des Prüfbüros um eine Vergabe handelt, wird hierzu ein 
entsprechender Vorschlag von uns im nichtöffentlichen Teil erfolgen. 
 
				