Antrag: Lippstädter Werbesatzung vorübergehend ausser Kraft setzen!

Antrag: Lippstädter Werbesatzung vorübergehend ausser Kraft setzen!

Wir alle hoffen, dass in einigen Wochen so langsam das geschäftliche Leben wieder in die Innenstadt zurückkehrt, Verkaufsgeschäfte, Dienstleistungsbetriebe und Gastronomie wieder ihre Arbeit aufnehmen können. Besonders für die Geschäfte wird es schwer sein, gegen den im Augenblick sehr starken Onlinehandel wieder an Boden zu gewinnen. Ankommen gegen einen Verkaufsgiganten, für den keine Beschränkungen von Ladenöffnungszeiten gelten und der auf allen Kanälen uns Kunden mit Werbung umgarnt. Und genau hier ist der Ansatzpunkt für unsere Lippstädter Innenstadt! Wenn wir wieder eine Vitalisierung unserer Innenstadt erhoffen und erwarten, muss für das Angebot geworben werden. Und dieses Mal nicht versteckt mit einem Hinweis tief im Ladeninneren, sondern publikumswirksam im Außenbereich. Dies lässt aber unsere Lippstädter Werbesatzung z. Z. nicht zu!

Also sollten wir die Möglichkeit schaffen. Wir haben deshalb bei Bürgermeister Sommer den Antrag gestellt, die Werbesatzung vorübergehend bis zum Jahresende außer Kraft zu setzten. Der Antrag umfasst die politische Beratung im möglichen Umfang des Notgremiums.

Das Ziel der Aussetzung der Vorschriften ist es, offenere, größere Werbung vor den Geschäften zu zulassen, z.B. mit Fahnen und Aufstellern oder dem Präsentieren kleinerer Warenmengen. Und die eigenen Schaufenster mit großen Werbeanzeigen frei gestalten zu können. Reklame machen dürfen für ein Einkaufserlebnis.

Dass der Straßenbereich für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss, ist dabei selbst-verständlich.

Keine kurzfristige Freigabe sollte für die festen Werbeeinrichtungen über den Geschäften erfolgen. Mit dem Gebäude fest verbundene und weit herausragende Metallkonstruktionen sind kein Objekt für eine temporäre Versuchs-(werbe)zeit.

Und benötigt ein Gastronom einen neuen Sonnenschirm, so sollte er bei der angespannten Finanzlage auf den preiswerteren Reklamesonnenschirm des Getränkelieferanten zurückgreifen dürfen.

Es ist nicht nur die Meinung der BG, dass die 1999 ins Leben gerufene und 2016 geringfügig geänderte Werbesatzung erneut diskutiert werden muss. Wir haben hier die Chance, bis zum Jahresende mit der ausgesetzten Werbesatzung Erfahrungen zu sammeln. Und dann neu anzupassen und zu entscheiden.

Wir hoffen mit dieser Aktion kann die Politik zumindest im kleinen Umfang die örtlichen Gewerbetreibenden unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Hans-Dieter Marche
BG-Fraktion

Kontakt

BürgerGemeinschaft Lippstadt e.V.
Vorsitzender
Hans-Dieter Marche
Torfkuhler Weg 11
59555 Lippstadt

Tel. 02941 64595

e-Mail: info@bg-lippstadt.de

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