Grundsätzlich sind nach der Corona-Schutzverordnung im Augenblick Versammlungen untersagt. Mit Blick auf die im September anstehende Kommunalwahl ist von der Landesregierung in der aktuellen Fassung der Verordnung eine Ausnahme für zwingend vorgeschriebene Vorbereitungsversammlungen erteilt worden. Diese Möglichkeit muss die BG-Lippstadt nutzen und lädt ihre Mitglieder für Freitag, den 05.06.2020, zur Nominierungsversammlung ein. Dies ohne jegliches Rahmenprogramm wie Referentenvorträge o.ä. und unter strikter Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften.
Im Jahr 2009, also vor mittlerweile 11 Jahren, hat die Stadt Lippstadt von der Bundesbahn das nicht mehr benötige Güterbahnhofsareal gekauft. Mit dem Ziel, diese Industriebrache zügig in ein attraktives Stück Lippstadt umzuwandeln!
Zum TOP „Verschiedenes“ im HFA am 10.06.2020
Auf Grund der Aktualität und keiner zeitnahen Tagungstermine der Fachausschüsse, die direkte Bearbeitung im HFA.
Kitas: Mögliche Anpassung der Öffnungszeiten sowie der flexiblen Buchung von Betreuungsstunden, gemäß dem Bedarf der Eltern.
Seit Anfang Februar diesen Jahres gilt auf der Mastholter Straße in Lippstadt eine Tonnagebeschränkung. Hier ist die Durchfahrt für Fahrzeuge über 12t bzw. einer Achslast über 8t gesperrt. Leider ist die Mastholter Straße für den Linienverkehr eine wichtige Verbindung. Über diese wird Lippstadt mit dem Ortsteil Lipperbruch verbunden.
Am 5. Juni fand unsere Jahreshauptversammlung zusammen mit der Nominierungsversammlung im Landhaus Günther in Hörste statt. Aufgrund der Corona-Krise haben wir beide Veranstaltungen zusammengelegt. Alle Corona-Schutzmaßnahmen, wie das Tragen eines Mundschutzes und die Abstandsregeln wurden eingehalten.